Flüsse und Bäche durchziehen als Biotopverbundachsen unsere Landschaften von den Hoch- und Mittelgebirgen bis zur Küste. Zusammen mit ihren Auen bilden sie dabei artenreiche Lebensräume, so genannte Hotspots der Biodiversität. Doch nur, wenn Flüsse und Bäche naturnah und durchgängig sind, können sie diese Wirkung als Lebensraum- und Wanderkorridore entfalten – ein Ziel, das laut Wasserrahmenrichtlinie bereits bis 2015 zu erfüllen gewesen wäre.
Dabei reicht es nicht aus, nur eine technische „Durchgängigkeit“ über Fischpässe herzustellen. Artenvielfalt braucht eine ökologische Durchgängigkeit im Fluss und in die Aue.
Entsprechend definiert die 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur einen frei fließenden Fluss als nicht nur frei von Barrieren, sondern auch als weitestgehend intakt in seinen natürlichen Funktionen.
Im Gewässerschutzforum 2025 beschäftigen wir uns mit der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit als Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. Außerdem wollen wir die Anforderungen, Chancen und Herausforderungen für frei fließende Flüsse und ihre Auen durch die Wiederherstellungsverordnung beleuchten. Wie müssen die WRRL-Bewirtschaftungsplanung, weitere Fachpläne und Programme und der nationale Wiederherstellungsplan ineinandergreifen und sich ergänzen?
Eine Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldeinformationen folgt nach der Sommerpause.
Informationen unter: https://www.wrrl-forum.de/programm-2025/